Schwerbehinderung

Um eine Schwerbehinderung nachzuweisen, wird ein Schwerbehindertenausweis benötigt (Antragsformular im Anhang).

Die Beschäftigten mit Schwerbehinderung können Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen, die z.B. in den Richtlinien zum SGB IX beschrieben werden (siehe Anhang).

Diese Nachteilsausgleiche werden im Teilhabegespräch besprochen und festgelegt (siehe Anhang).

Wenn es Informations- und Beratungsbedarf gibt, steht die Schwerbehindertenvertretung jederzeit als Ansprechpartnerin zu Verfügung.

 

Richtlinie zum SGB IX (Auflage 2024)

Erst- und Änderungsantrag zum Schwerbehindertenausweis (nach § 69, SGB IX)

Richtlinie zur Durchführung der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX) im öffentlichen Dienst im Land Nordrhein-Westfalen – Hinweise für den Schulbereich; Neufassung

Hinweise des Dezernates 47 zum Teilhabegespräch

Dokumentationsbogen zum Teilhabegespräch