Wiedereingliederung

Lehrkräfte können nach einer längeren Erkrankung ihre Unterrichtstätigkeit mit reduziertem Wochenstundenumfang wiederaufnehmen.

Die Wiedereingliederung muss von einem Arzt ausgestellt und von der Bezirksregierung genehmigt werden.

Verbeamtete Lehrkräfte bekommen weiterhin ihr Gehalt, tarifbeschäftigte Lehrkräfte bleiben krankgeschrieben und bekommen nach 6 Wochen nur noch Krankengeld.

Info des Personalrates und der Schwerbehindertenvertretung zur Wiedereingliederung

Anlage Hinweise zur Wiedereingliederung