Teildienstfähigkeit

Eine Teildienstfähigkeit kann das Ergebnis einer amtsärztlichen Untersuchung sein.

Beschäftigte können auch selbst eine solche Überprüfung auf Teildienstfähigkeit stellen, wenn sie der Meinung sind, aus gesundheitlichen Gründen ihren Dienst nicht mehr vollständig ausüben zu können.

Kurzinformation-TD-11.2021