Die ursprüngliche Befristung der Altersteilzeit-Möglichkeit wurde durch einen Erlass des MSW vom 29.03.2016 aufgehoben und die Regelung unbefristet in das Landesbeamtengesetz aufgenommen. Bereits wieder seit dem 01.08.2016 können beamtete Lehrkräfte, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, ihre beantragte und genehmigte Altersteilzeit antreten.
Info April2016, Seite1
Info April2016, Seite 2
BASS 21-05 Nr. 16