-Eine amtsärztliche Untersuchung findet regelmäßig vor der Einstellung eines Beamten auf Probe statt.
Hier wird untersucht, ob BewerberInnen gesund genug sind: „… sind gesundheitlich als Beamte nicht geeignet, wenn ihre vorzeitige Pensionierung vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze überwiegend wahrscheinlich ist.“
Nach der neuesten Gesetzeslage ist ein BMI von über 30 nicht mehr automatisch ein Ausschlusskriterium.
-Nach langer Krankheit (z.B. 3 Monate Fehlzeit) kann eine Überprüfung der Dienstfähigkeit angeordnet werden (siehe VO-Begutachtung). Dazu wird zuerst die Lehrkraft angehört (Anlage1), sowie die Schulleitung befragt und die Personalvertretung beteiligt. Wenn keine Gründe gegen eine aäU sprechen, wird die amtsärztliche Untersuchung angeordnet (Anlage 2).
-Regelmäßig wird ein Amtsarzt eingeschaltet, wenn die Wiedereingliederung über ein halbes Jahr hinaus verlängert wird.
-Wird eine Rehamaßnahme oder Kur beantragt, wird zur Entscheidung ein amtsärztliches Gutachten benötigt.