In der Schule und bei schulischen Veranstaltungen kommt es immer wieder zu Unfällen, Sach- und Personenschäden. Um die größtmögliche Sicherheit der Kinder zu gewährleisten, ist die Aufsichtspflicht gesetzlich geregelt, unter anderem im Aufsichtserlass (BASS 12-08 Nr.1)
Dort heißt es: Die Aufsichtspflicht gilt für die Zeit, in der Schüler:innen am Unterricht und sonstigen Schulveranstaltungen teilnehmen. Sie ist eine Dienstpflicht für alle anwesenden Lehrkräfte sowie weitere pädagogische Fachkräfte und das Betreuungspersonal.
Der Aufsichtsbereich der Schule beginnt und endet am Schulgrundstück. Er gilt jedoch auch auf Unterrichtswegen zwischen dem Schulgrundstück und anderen Orten von Schulveranstaltungen. Es kann in der Sek I auf eine aufsichtführende Begleitung verzichtet werden, wenn diese Wege ohne besondere Gefahren zurückgelegt werden können.
Die Schüler:innen sind auch während einer angemessenen Zeit vor Beginn und nach Beendigung des Unterrichts oder von sonstigen Schulveranstaltungen sowie in Pausen und Freistunden zu beaufsichtigen. Ein Zeitraum von 15 Minuten gilt als angemessen.
Pausenaufsicht
In der BASS 12-08 Nr.1 heißt es:
Die Lehrerkonferenz entscheidet über die Grundsätze für die Aufstellung von Aufsichtsplänen. Die Entscheidung über den Einsatz der einzelnen Lehrperson und über die Aufsichtspläne trifft die Schulleitung.
Schwerbehinderte Lehrpersonen (BASS 21-06 Nr. 1.1) und Schwangere (MuSchuG §10 und Gefährdungsbeurteilung) haben die Möglichkeit sich von der Pausenaufsicht freizustellen zu lassen.
Aufsicht im Ganztag
In dem Grundlagenerlass zum Ganztag (BASS 12-63 Nr.2) sind die Aufsichtspflichten geregelt. Dazu heißt es:
Schulleiter:innen sind verantwortlich dafür, dass die Aufsicht und Sicherheitsförderung auch vom Personal außerschulischer Träger durch Einweisung in die Aufsichtspflicht gewährleistet ist, denn auch Angebote von außerschulischen Trägern sind schulische Veranstaltungen, wenn sie im Rahmen des offenen oder gebundenen Ganztags angeboten werden.
Für alle anderen Angebote von freien Trägern, die in den Räumen der Schule stattfinden, sind Lehrkräfte nicht aufsichtspflichtig.
Die Regelung für die Aufsicht in der Mittagspause und für Freistunden findet man in der BASS 12-08 Nr.1.
Grundsätzlich gilt, dass die Schüler:innen das Schulgrundstück während der Zeiten ihrer verpflichtenden Teilnahme in Ganztagsschulen nicht verlassen dürfen, auch nicht in der Mittagspause. Aber wenn ein entsprechender Beschluss der Schulkonferenz vorliegt, kann die Schulleitung Schüler:innen ab Klasse 7 auf Antrag der Eltern gestatten, das Schulgrundstück in der Mittagspause und in den Freistunden zu verlassen. Dann entfällt mit dem Verlassen des Schulgrundstücks die Aufsichtspflicht.
Aufsicht auf Ausflügen und Klassenfahrten
Im dazugehörigen Erlass BASS 14-12 Nr.2 heißt es:
Bei schwierigen Aufsichtsverhältnissen sowie bei mehrtägigen Veranstaltungen ist in der Regel eine weitere Begleitperson mitzunehmen. Dazu können auch außerschulische Personen wie Eltern zählen. Bei mehrtägigen Fahrten gemischter Gruppen ist in der Regel die Teilnahme von mindestens einer weiblichen und einer männlichen Begleitperson erforderlich.
Die Leiterin oder der Leiter kann den Schüler:innen nach vorheriger Absprache mit den Eltern die Möglichkeit geben, im Rahmen der Schulfahrt zeitlich und örtlich begrenzte, angemessene Unternehmungen (in der Regel in Gruppen) durchzuführen, ohne dass dabei eine Aufsichtsperson alle Schüler:innen überwacht. Eine Begleitperson muss jedoch jederzeit erreichbar und ansprechbar sein.
Die Beförderung von Schüler:innen mit privaten Kraftfahrzeugen ist grundsätzlich nicht zulässig. Abweichungen hiervon können nur in begründeten Ausnahmefällen und mit dem schriftlichen Einverständnis durch die Schulleitung zugelassen werden.
Für sportliche Unternehmungen mit einem erhöhten Sicherheitsrisiko (z.B. Schwimmen und Baden, Wassersport, Wanderungen im Hochgebirge oder im Watt, Skisport) gilt auch bei Schulfahrten der Runderlass „Sicherheitsförderung im Schulsport“ (BASS 18-23 Nr. 2). Weitere Informationen findet man auf der Seite schulsport-nrw.de unter dem Reiter Sicherheits- und Gesundheitsförderung.
