Dienstunfähigkeit

Die Dienstunfähigkeit, und damit den Beginn der Pension, stellt ein Amtsarzt fest. Die Überprüfung der Dienstfähigkeit kann von der Bezirksregierung nach längerer Krankheit oder von der Lehrkraft selber beantragt werden.
Es ist möglich, dass bei dieser Überprüfung eine eingeschränkte Dienstfähigkeit (Teildienstfähigkeit) festgestellt wird.
Hier wird die Arbeitszeit reduziert, das Gehalt allerdings auch (Anlage 1).

 

Kurzinformation TD 11.2021