Ein Dienstunfall/Arbeitsunfall ist ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis, das in Ausübung oder infolge des Dienstes eingetreten ist. In Abhängigkeit vom Beschäftigungsverhältnis ist die Dienststelle oder die Unfallkasse zuständig.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Bezirksregierung und der Unfallkasse NRW.