Beamtenverhältnis:
Seit dem 01.06.13 wird bei Eintritt in den Dienst für Lehrkräfte im Beamtenverhältnis eine erstmalige Stufenfestsetzung in der jeweiligen Laufbahn vorgenommen. Der Bescheid sollte daraufhin geprüft werden, ob alle berücksichtigungsfähigen Zeiten eingeflossen sind. Die rechtliche Grundlage ist der § 30 des LBesG (Landesbesoldungsgesetz):
Bis zum 30.06.17 besteht auch für vor dem 01.06.13 eingestellte Beamt*innen aufgrund gesetzlicher Neuregelungen die Möglichkeit eine Neufestsetzung ihrer Erfahrungsstufe. Informationen dazu finden sich hier.
Tarifbeschäftigungsverhältnis:
Die Eingruppierung von Lehrkräften unterliegt den einschlägigen Bestimmungen der Entgeltordnung Lehrkräfte des TVL (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder).
Landesbesoldungsgesetz LBesG NRW
Das Thema ist vielschichtig und komplex. Wenden Sie sich bei Nachfragen an uns.