Entlassung (Beamte)

Beamte können aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden. Mit der Entlassung verliert der Beamte grundsätzlich sämtliche Ansprüche auf seine Dienst- und Versorgungsbezüge.

Die Entlassung kann aus zwingenden Gründen geschehen (z.B. nach einem schweren Dienstvergehen). Eine Entlassung auf eigenen Antrag ist ebenso möglich. Das Dienstverhältnis wird erst durch den Entlassungsbescheid, nicht durch die Antragstellung beendet.