Nebentätigkeit oder Nebenbeschäftigung ist die Ausübung von Tätigkeiten, die nicht zum Hauptamt gehören. Führen verbeamtete Lehrkräfte eine Nebentätigkeit aus, so ist diese durch die Dienststelle vorher zu genehmigen.
Tarifbeschäftigte Lehrkräfte haben Nebentätigkeiten gegen Entgelt ihrem Arbeitgeber rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen.
Die Nebentätigkeit kann untersagt werden, wenn das Hauptamt, dienstrechtliche Pflichten oder sonstige berechtigte Interessen des Dienstherrn beeinträchtigt werden.
Verordnung zu Nebentätigkeiten