Nebentätigkeit

Nebentätigkeit oder Nebenbeschäftigung ist die Ausübung von Tätigkeiten, die nicht zum Hauptamt gehören. Führen verbeamtete Lehrkräfte eine Nebentätigkeit aus, so ist diese durch die Dienststelle  vorher zu genehmigen.

Tarifbeschäftigte Lehrkräfte haben Nebentätigkeiten gegen Entgelt ihrem Arbeitgeber rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen.

Die Nebentätigkeit kann untersagt werden, wenn  das Hauptamt, dienstrechtliche Pflichten oder sonstige berechtigte Interessen des Dienstherrn beeinträchtigt werden.

 

LBG ( §§ 48 ff)

 

Verordnung zu Nebentätigkeiten

 

entsprechende Verordnung der Tarfibeschäftigten