Schwerbehinderung

Um eine Schwerbehinderung nachzuweisen, wird ein Schwerbehindertenausweis benötigt (Antragsformular im Anhang).
Die Lehrkräfte mit Schwerbehinderung können Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen, die z.B.  in den Richtlinien zum SGB IX festgelegt werden (siehe Anhang).
Wenn es Informations- und Beratungsbedarf gibt, steht die Schwerbehindertenvertretung jederzeit als Ansprechpartnerin zu Verfügung.
 

Richtlinie zum SGB IX (4. überarbeitete Auflage 2019)

Richtlinie zum SGB IX (3. überarbeitete Auflage 2010)

Erst- und Änderungsantrag zum Schwerbehindertenausweis (nach § 69, SGB IX)

Richtlinie zur Durchführung der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX) im öffentlichen Dienst im Land Nordrhein-Westfalen – Hinweise für den Schulbereich; Neufassung