Im Teil 6 der Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW – FrUrlV NRW wird aufgelistet, wofür Sonderurlaub gewährt werden kann.
Im Teil 6 der Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW – FrUrlV NRW wird aufgelistet, wofür Sonderurlaub gewährt werden kann.