Teilzeitbeschäftigung

Die Handreichungen auf den Seiten der Bezirkregierung liefern Grundsätze zum Einsatz der teilzeitbeschäftigten Lehrkräfte an Schulen mit schulformspezifischen Empfehlungen für Realschulen, aus denen schulinterne Vereinbarungen zum Einsatz teilzeitbeschäftigter Lehrkräfte unter Beachtung des Schulprogramms vor Ort gestaltet werden sollen.

Teilzeitpapier:

 https://www.bezreg-detmold.nrw.de/system/files/media/document/file/Teilzeitempfehlungen_RS_20160121.pdf

 Allgemeine Hinweise für Teilzeitbeschäftigte Tarifbeschäftigte und verbeamtete Lehrkräfte:

 https://www.bezreg-detmold.nrw.de/wir-ueber-uns/organisationsstruktur/abteilung-4/dezernat-47/z-fuer-lehrkraefte

Zum Antrag (überarbeitetes Formular vom 09.05.2023):

https://www.bezreg-detmold.nrw.de/system/files/media/document/file/4.47_teilzeit_und_beurlaubung_stand_23_05_09.pdf

Im Antragsformular aufgenommen wurde ein Hinweis auf den gemeinsamen Runderlass des Ministeriums des Innern, des Ministeriums der Finanzen und des Ministeriums der Justiz vom 15.09.2017. Mit der Unterschrift unter dem Teilzeitantrag wird nun bestätigt, dass man diesen Runderlass „zur Kenntnis genommen“ habe und dass man sich „über die Rechtsfolgen meines Antrages aufgrund des zuvor genannten Erlasses informiert“ habe.

Zum Runderlass:

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=16588&sg