Wiedereingliederung

Beschäftigte können nach einer längeren Erkrankung ihre Unterrichtstätigkeit oder Arbeit mit reduziertem Wochenstundenumfang wiederaufnehmen.

Die Wiedereingliederung muss ärztlich bescheinigt und von der Bezirksregierung genehmigt werden.

Verbeamtete Lehrkräfte bekommen weiterhin ihr Gehalt, Tarifbeschäftigte bleiben krankgeschrieben und bekommen nach 6 Wochen nur noch Krankengeld.

 

Info des Personalrates und der Schwerbehindertenvertretung zur Wiedereingliederung

Anlage Hinweise zur Wiedereingliederung