Wiedereingliederung

Lehrkräfte können nach einer längeren Erkrankung ihre Unterrichtstätigkeit mit reduziertem Wochenstundenumfang wiederaufnehmen.

Die Wiedereingliederung muss von einem Arzt ausgestellt und von der Bezirksregierung genehmigt werden.

Verbeamtete Lehrkräfte bekommen weiterhin ihr Gehalt, tarifbeschäftigte Lehrkräfte bleiben krankgeschrieben und bekommen nach 6 Wochen nur noch Krankengeld.

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Anlage Hinweise zur WE neu