Das Betriebliche Eingliederungsmangement (BEM) ist eine Präventionsmaßnahme, die allen Beschäftigten angeboten wird, die innerhalb von 12 Monaten länger als 42 Arbeitstage erkrankt waren.
Ziel des BEM ist es zu klären, wie die Dienstunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Hilfen einer erneuten Dienst- oder Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann.
Der/die Beschäftigte steuert das Verfahren. Nur wenn der / die Beschäftigte zustimmt, wird das BEM- Verfahren eingeleitet.
Es kann in der Schule oder in der Bezirksregierung stattfinden.
Weiterführende Verlinkungen:
Dezernat 47 – Arbeits- und Gesundheitsschutz
Checkliste zur Vorbereitung des BEM-Gesprächs
